Einmal abgeschlossene Verträge sind in Stein gemeißelt, oder? Nicht unbedingt! Erfahren Sie, wie Änderungsverträge im deutschen Arbeitsrecht funktionieren. 

In der Welt der Arbeitsverträge kann es zu Veränderungen kommen, und genau hier kommen Änderungsverträge ins Spiel. Diese speziellen Verträge ermöglichen es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, neue Vereinbarungen für bestehende Arbeitsverhältnisse festzulegen, sei es für eine Gehaltserhöhung oder andere Konditionen. Doch was genau sind Änderungsverträge und wie funktionieren sie?

Definition eines Änderungsvertrags 

Ein Änderungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das nachträgliche Änderungen an einem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien regelt. Er wird erstellt, um Anpassungen an den Vertragsbedingungen offiziell festzuhalten. Beachten Sie jedoch, dass Änderungsverträge nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt sind, sondern auch bei anderen Vertragsverhältnissen wie Dauerschulden oder Bürgschaften Anwendung finden können. 

Wann ist ein Änderungsvertrag erforderlich? 

Änderungsverträge sind in der Arbeitswelt weit verbreitet, da sich die Bedingungen in Unternehmen und im Leben der Mitarbeiter ständig ändern. Hier sind einige der häufigsten Gründe für Änderungsverträge: 

  • Gehaltsanpassungen 
  • Änderungen der Arbeitszeit 
  • Veränderungen im Vertragszeitraum 
  • Versetzungen oder Änderungen des Arbeitsorts 

Zustimmung und Schriftform 

Ein Änderungsvertrag ist nur gültig, wenn er schriftlich verfasst und von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichnet wird. Beide Parteien müssen den neuen Vertrag akzeptieren. Keine der Parteien darf den Vertrag eigenmächtig ändern.

Ablehnung und Änderungskündigung 

Arbeitnehmer haben das Recht, die vorgeschlagenen Änderungen im Änderungsvertrag abzulehnen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Bedingungen und der individuellen Situation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn Sie die Bedingungen einer Änderungsvereinbarung nicht akzeptieren möchten, haben Sie das Recht dazu. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch keine überzeugenden Gründe für die Änderungen hat, bleibt Ihr alter Vertrag unverändert bestehen. Wenn Ihr Arbeitgeber gute Gründe für die geplanten Änderungen hat, kann er eine Änderungskündigung in Betracht ziehen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kündigung bietet die Änderungskündigung einen neuen Vertrag mit den neuen Arbeitsbedingungen. Wenn Sie diesen ablehnen, kann dies das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Wenn Sie glauben, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, haben Sie innerhalb von drei Wochen die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.  

  • Datum des Vertrags 
  • Namen der Vertragsparteien 
  • Bezug auf den bestehenden Vertrag 
  • Hinweis auf die Einvernehmlichkeit der Änderungen 
  • Die spezifischen Vertragsänderungen und neuen Arbeitsbedingungen 
  • Unterschriften beider Parteien 

Worauf Sie achten sollten ?

Es ist wichtig, Änderungsverträge sorgfältig zu prüfen, insbesondere wenn Sie sich unsicher über die Auswirkungen sind. Es kann ratsam sein, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. 

Digitaler Vertragsabschluss mit Agree&Sign 

Änderungsverträge sind eine flexible Möglichkeit, bestehende Vereinbarungen anzupassen. Allerdings müssen alle Parteien zustimmen, was besonders im Arbeitsrecht komplex sein kann. Doch hier kommt die Digitalisierung ins Spiel. Statt mühsam handschriftlich zu unterschreiben, können Verträge heute elektronisch signiert werden. Die Vertragsabwicklung und -unterzeichnung wird durch Agree&Sign erheblich vereinfacht. Mit unserer Software behalten Sie den Überblick über Ihre Verträge und können Verträge direkt online unterzeichnen oder Änderungen vornehmen. Vertragsmanagement wird so effizienter und benutzerfreundlicher - eine praktische Option in der heutigen digitalen Welt.  


Dieser Beitrag wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es besteht weder eine Gewährleistung für die Vollständigkeit noch für die Aktualität im Hinblick auf geltende Vorschriften. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung ersetzt. 

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