Wenn Ihr Unternehmen Onboarding, Identitätsprüfungen, elektronische Signaturen oder Zugangskontrollen für Kunden in der EU nutzt, stehen bald Veränderungen an. Mit der neuen eIDAS-2.0-Verordnung führt die Europäische Union die EU Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) ein.
Diese regulierte, smartphonebasierte Identitätslösung wird verändern, wie Menschen ihre Identität nachweisen und wie Unternehmen diese prüfen, freigeben und signieren. Bis Ende 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine Wallet bereitstellen. Kurz darauf werden regulierte Branchen verpflichtet sein, diese auch zu akzeptieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die EUDI Wallet ist, welche Fristen gelten und wie Sie sich schon heute darauf vorbereiten können.
Was ist die EUDI Wallet?
Die EU Digital Identity Wallet ist eine staatlich unterstützte digitale Geldbörse auf dem Smartphone der Nutzenden, in der beglaubigte Versionen verschiedener amtlicher Dokumente und Berechtigungsnachweise gespeichert werden. Mit der EUDI Wallet können sich Nutzende und Unternehmen online oder vor Ort ausweisen oder Daten austauschen, wobei nur die jeweils erforderlichen Informationen weitergegeben werden. Darüber hinaus lässt sich die Wallet nutzen, um Dokumente mit einer der in der EU rechtsverbindlichen elektronischen Signaturen zu unterzeichnen. Zu den Informationen, die in der EUDI Wallet gespeichert werden können, zählen:
- Identitäts- und personenbezogene Daten wie Personalausweis und Reisepass, Geburtsdatum, Altersnachweis, Wohnsitz und Adresse, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
- Beruf, Ausbildung und rechtlicher Status wie Hochschulabschlüsse, Diplome und berufliche Qualifikationen, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise zur Arbeitserlaubnis
- Zugangs- und Mobilitätsberechtigungen wie Führerschein, von einer Bank verifizierte Identitätsmerkmale und Kontonachweise sowie Bestätigungen über die Berechtigung zur Nutzung von Dienstleistungen und Leistungen
Welche Vorteile bietet die Wallet für Unternehmen?
Für Unternehmen basiert die EUDI Wallet auf dem Prinzip der selektiven Offenlegung. Nutzer geben nicht mehr vollständige Dokumente weiter, sondern nur die jeweils benötigte Information, z.B. den Nachweis der Volljährigkeit statt des kompletten Geburtsdatums. Dadurch lassen sich Identitätsprüfungen effizienter gestalten und bisher fragmentierte sowie dokumentenintensive Prozesse durch standardisierte und kryptografisch abgesicherte Abläufe ersetzen. Prozesse wie Kundenanmeldung und KYC, Vertragsabwicklung oder andere Compliance Anforderungen können so beschleunigt und reibungsloser umgesetzt werden. Gleichzeitig entsteht eine durchgängige Vertrauensbasis über den gesamten Ablauf hinweg.
Kurz gesagt ist die EUDI Wallet nicht nur eine weitere Anmeldemethode, sondern eine europäische Vertrauensinfrastruktur, die Identifizierung, Attributprüfung und elektronische Signaturen in einem einheitlichen und interoperablen Rahmen zusammenführt.
Timeline
- Ende 2026: Jeder EU-Mitgliedstaat muss Bürgern und Einwohnern mindestens eine EUDI Wallet zur Verfügung stellen. Der öffentliche Sektor muss damit beginnen, die Identifizierung mittels Wallet zu akzeptieren.
- 2027: Bestimmte regulierte Organisationen müssen die EUDI Wallet zu Identifizierungszwecken akzeptieren. Deutschland plant, seine staatliche EUDI Wallet Anfang 2027 einzuführen.
- Juli 2027: Die EU-Geldwäschebekämpfungsverordnung (AMLR) tritt in Kraft und schafft zusätzliche Verpflichtungen, die sich direkt auf die Wallet-basierte Identitätsprüfung auswirken.
Zu den regulierten Organisationen, die verpflichtet sein werden, die Wallet zu akzeptieren, gehören: Finanzdienstleister, Identitätsprüfungs- (IDV) und KYC-Plattformen, Telekommunikationsbetreiber, Gesundheits- und Versicherungswesen.