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Unser Vertragsabschlussprozess bietet Ihnen mehr als nur die Einholung von unterzeichneten Dokumenten. Wir erfassen auch vertragsrelevante Daten und liefern sie Ihnen zur Dunkelverarbeitung, um den Weiterbearbeitungsprozess zu automatisieren. Unsere Benutzeroberfläche ist besonders benutzerfreundlich, da relevante Daten auf Webmasken angezeigt und von Unterzeichnern leicht abgeglichen oder ausgefüllt werden können. Wiederkehrende Daten müssen nur einmal eingegeben werden, und alle erforderlichen Dokumente werden mit einer eSignatur versehen. Darüber hinaus findet die gesamte Verarbeitung in deutschen Rechenzentren statt und ist somit DSGVO-konform. All diese Aspekte reduzieren die Abbruchrate und führen zu mehr erfolgreichen Vertragsabschlüssen.
Ja, dies ist möglich.
Ja, wenn dies gewünscht ist, können wir diese Anforderung im Rahmen des Onboardings und Setups berücksichtigen.
Agree&Sign verfügt über eine Standard Rest-API, die eine einfache Anbindung an bestehende Systeme wie Microsoft, Salesforce oder SAP ermöglicht. Zusätzlich können Daten (z.B. als JSON, XLSX oder CSV) und Dokumente auf Wunsch exportiert werden (z.B. SFTP, Amazon S3 oder auch per E-Mail).
Derzeit verfügt Agree&Sign über folgende Schnittstellen:
Aktuell in Planung sind:
Eine Transaktion ist ein abgeschlossener Genehmigungsprozess. Eine Transaktion kann mehrere Genehmigungen und Unterschriften enthalten.
Derzeit können wir folgende Unterschriften abbilden:
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist der niedrigste eSignatur-Standard und hat kaum Anforderungen. Sie kann z.B. durch Einscannen der handschriftlichen Unterschrift erstellt werden.
Diese Art der Signatur wird hauptsächlich für formfreie Vereinbarungen oder im internen Unternehmensverkehr verwendet. Es kann für Bestellungen, Verträge, Dokumentationen und Protokolle eingesetzt werden. Obwohl die einfache elektronische Signatur im Gerichtsverfahren verwendet werden kann, hat sie einen geringen Beweiswert und kann leicht bestritten werden.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist der mittlere Signatur-Standard und wird mittels elektronischem Verschlüsselungsverfahren erstellt. Sie hat eine hohe Beweiskraft vor Gericht.
Bei dieser Signatur muss erkennbar sein, ob Daten im Dokument nach der Signatur manipuliert wurden, und die Signatur muss eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Person muss auch belegen können, dass sie die Signatur gesetzt hat und dass sie den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
Für die fortgeschrittene Signatur müssen einmalige und geheime Software-Schlüssel verwendet werden, die digitale Signaturverfahren nutzen. Ein vom Sender des Dokuments erstellter Hashwert wird mit dem Hashwert des Empfängers verglichen, um zu überprüfen, ob die Werte übereinstimmen.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen an die elektronische Form im Sinne von § 127 BGB und hat im Gerichtsverfahren einen Beweiswert. Sie wird oft bei formfreien Vereinbarungen eingesetzt, die keinen strengeren gesetzlichen Vorschriften unterliegen.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der höchste Signatur-Standard und hat hohe Anforderungen, wie zum Beispiel ein Verschlüsselungsverfahren und eine Identitätsprüfung von zertifizierten Stellen. Sie hat maximale Beweiskraft vor Gericht und ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert im Gegensatz zur fortgeschrittenen Signatur zusätzlich ein Zertifikat eines Zertifizierungsdienstanbieters, der asymmetrische Verschlüsselungsverfahren verwendet. Um als Signaturaussteller zugelassen zu werden, muss ein schriftlicher Antrag bei einem Anbieter eingereicht werden, der dann die Identität des Antragstellers prüft und bestätigt, dass dieser über einen öffentlichen Signaturschlüssel verfügt, der mit seiner Identität übereinstimmt. Das Zertifikat ist in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gültig, normalerweise für 2–3 Jahre, aber maximal für 5 Jahre.
Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt gemäß § 126a BGB die Schriftform und kann somit Papierdokumente ersetzen.
Ein Beispiel für die Anwendung von elektronischen Signaturen sind elektronisch übermittelte Abrechnungen zur Geltendmachung von Vorsteuer oder digitale Dokumente der Sozialversicherungsträger, die eine qualifizierte elektronische Signatur erfordern.
Wir konzentrieren uns nicht auf die Unterschrift und das Dokument. Wir sammeln die Daten und können einen automatisierten Prozess abbilden.
Wir integrieren Agree&Sign in die bestehenden Systeme unserer Kunden. Wir können eine Dunkelverarbeitung darstellen. Wir sind ein deutsches Unternehmen und stehen unter deutschem Recht. Wir sind 100% datenschutzkonform.
Wir arbeiten aktuell daran, diese Form der eSignatur in Zukunft abzubilden.
Ja, sowohl die fortgeschrittene als auch die qualifizierte eSignatur haben vor Gericht eine Beweiskraft.
Der gesamte Prozess wird in einem Audit-Log protokolliert. Dabei wird neben der jeweiligen Aktion auch die IP-Adresse protokolliert.
Neben dem Abbild der Unterschrift werden auch biometrische Daten erfasst und gespeichert. Ein Grafologe kann diese biometrischen Daten im Nachgang zur Prüfung der Echtheit der Unterschrift verwenden.
Bei der qualifizierten eSignatur bestätigen wir die Identität der Person zusätzlich durch ein Ident-Verfahren.
Ja, dies ist möglich.
Ja, diese Funktion ist vorhanden und ist konfigurierbar (Anzahl der Erinnerungen und Intervall).
Ja, es muss eine Internetverbindung bestehen.
Wir bieten eine schrittweise Digitalisierung an:
Im ersten Schritt führen wir den Kunden durch einen digitalen Anmeldeprozess, bei dem alle Daten hinterlegt, Opt-Ins erteilt und den „Antrag“ mittels eSignatur bestätigt wird. Wenn APIs verfügbar sind, kann der Prozess auch über das Broker Relationship System gestartet und die Daten bereits übergeben werden.
Im zweiten Schritt übernimmt Agree&Sign die Validierung zum Beispiel durch eine Creditreform-Abfrage, einer IHK-Validierung und einer Avad-Abfrage.
Im dritten Schritt werden alle gesammelten Daten, Dokumente und Validierungen nahtlos über Schnittstellen in Ihre Systeme integriert.
Erfahrungsgemäß gehen wir für die Einrichtung und Konfiguration der Plattform von einem Aufwand von ca. 1–5 Personentagen aus. Die Einrichtung wird nach Aufwand abgerechnet und im engen Austausch mit Ihnen abgestimmt. Gerne starten wir mit einem gemeinsamen Workshop, um Ihre Anforderungen zu ermitteln und auf Basis des Status quo einen individuellen Zielprozess zu definieren. Auf dieser Grundlage ist anschließend eine deutlich präzisere Aufwandsschätzung möglich. Sprechen Sie uns dazu jederzeit gerne an.
Für eine schnelle und erfolgreiche Installation sind folgende Kundenleistungen erforderlich:
Bei der Nutzung von Agree&Sign zur Einholung von Vollmachten oder anderen Vertragsabschlüssen können wir den gesamten Bestand des Kunden einholen und die relevanten Daten für Sie bereitstellen. Wenn Sie über eine Schnittstelle verfügen, können wir die Daten zur Dunkelverarbeitung an Sie senden und Sie können den Prozess automatisieren. Dadurch können Sie Zeit und Kosten sparen.
Agree&Sign wird ausschließlich auf deutschen Servern gehostet.
Zögern Sie nicht, mit unserem Team in Kontakt zu treten. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und Ihre verbleibenden Fragen beantworten.